1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das
Ferienhaus bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus
Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf
welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des
Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Im Falle des Reiserücktritts gelten folgende Regelungen:
bis 45. Tag vor Reiseantritt 10 %
44.-30. Tag vor Reiseantritt 30 %
29.-22. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 21. Tag bis Reiseantritt 80 %, danach werden 100 % des
Mietpreises fällig.
5. Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluß einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
7. Rauchen ist im Ferienhaus nicht erlaubt.
8. Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.